Vorstand & Hauptausschuss

Gemäß der Satzung bilden die beiden Vorsitzenden den Vorstand nach § BGB. Jeder der beiden vertritt den Verein
einzeln nach außen.

Für die internen Angelegenheiten ist der Hauptausschuss zuständig, dem außer den beiden
Vorsitzenden zwei Geschäftsführer, der Kassier, der Schriftführer, der Pressewart, der Jugendleiter, die Abteilungsleiter
und der Leiter Festausschusses angehören. Die Abteilungsleiter findet man auf der Seite der jeweiligen Abteilung.